Beitrag und Rechnung
PKV-Kosten: wie der Beitrag entsteht — und warum Ihr Einkommen dabei keine Rolle spielt
Die private Krankenversicherung kennt keinen Beitragssatz. Ihr Beitrag ist ein Preis für ein individuell kalkuliertes Risiko, und er entsteht aus sechs Größen. Diese Seite erklärt jede davon, nennt die Rechengrößen für 2026 und sagt offen, warum Sie hier keine Beispielbeiträge finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewähltem Leistungsniveau, Selbstbeteiligung, Beihilfeanspruch und der Zahl der versicherten Personen. Das Einkommen gehört nicht dazu.
- Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie nach § 10 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.
- Ein Teil des Beitrags wird nicht für das laufende Jahr verbraucht, sondern als Alterungsrückstellung angespart. Dazu kommt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % nach § 149 VAG.
- Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Er beträgt höchstens die Hälfte des Beitrags und ist 2026 auf 508,59 € im Monat gedeckelt — für den gesamten Haushalt zusammen.
- Eine seriöse Zahl lässt sich erst nach der Gesundheitsprüfung nennen. Alles davor ist eine Schätzung, auf die man sich nicht verlassen sollte.
Warum auf dieser Seite keine Beispielbeiträge stehen
Die häufigste Frage zur privaten Krankenversicherung ist die nach dem Preis, und die meisten Seiten beantworten sie mit einer Zahl. „Ab 250 € im Monat", „durchschnittlich 600 €", „für Selbstständige rund 800 €". Solche Angaben sind nicht falsch erfunden, aber sie sind wertlos, und zwar aus einem strukturellen Grund.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag eine Funktion des Einkommens. Wer sein Bruttogehalt kennt, kann den Beitrag selbst ausrechnen; das Ergebnis stimmt auf den Cent. In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag eine Funktion des versicherten Risikos. Zwei Menschen gleichen Alters mit demselben Tarif beim selben Versicherer können sich im Beitrag um mehrere hundert Euro unterscheiden, weil bei einem ein Risikozuschlag erhoben wird und beim anderen nicht.
Ein Durchschnittswert beschreibt deshalb niemanden. Er mischt den 28-jährigen Berufseinsteiger ohne Vorerkrankung mit der 52-jährigen Selbstständigen mit Bandscheibenvorgeschichte und dem beihilfeberechtigten Beamten, der nur 30 % seines Risikos absichern muss. Der resultierende Mittelwert trifft auf keinen der drei zu.
Was daraus folgt: Wer Ihnen vor der Gesundheitsprüfung einen konkreten Beitrag zusagt, kann ihn nicht halten. Verbindlich wird der Preis erst mit dem Annahmeentscheid des Versicherers — und der berücksichtigt Ihre Vorgeschichte.
Diese Seite erklärt Ihnen deshalb nicht, was die PKV kostet, sondern woraus sich Ihr Beitrag zusammensetzt. Damit können Sie ein Angebot einordnen, das Sie tatsächlich bekommen, und erkennen, ob es gut ist.
Der Unterschied im Prinzip: Einkommen gegen Risiko
Bevor die einzelnen Faktoren Sinn ergeben, lohnt der Blick auf die beiden Kalkulationslogiken. Sie sind nicht graduell verschieden, sondern grundverschieden.
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Der Beitrag ist ein Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens. 2026 sind das 14,6 % allgemeiner Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, dessen durchschnittlicher Wert bei 2,9 % liegt. Gerechnet wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
- Was den Beitrag verändert
- Ausschließlich das Einkommen und der Zusatzbeitrag der gewählten Kasse. Alter, Gesundheitszustand und Zahl der mitversicherten Familienangehörigen wirken sich nicht aus.
- Private Krankenversicherung
- Der Beitrag ist der kalkulierte Preis für ein individuelles Risiko über die erwartete Vertragslaufzeit. Er wird beim Eintritt festgelegt und enthält einen Sparanteil für das Alter. Das Einkommen spielt für die Höhe keine Rolle — es entscheidet nur darüber, ob Sie überhaupt wechseln dürfen.
- Was den Beitrag verändert
- Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang, vereinbarte Selbstbeteiligung, ein etwaiger Beihilfeanspruch und die Zahl der versicherten Personen. Später zusätzlich die Entwicklung der Behandlungskosten und der Lebenserwartung.
Aus diesem Unterschied folgt die wichtigste praktische Konsequenz: In der gesetzlichen Versicherung sinkt der Beitrag, wenn das Einkommen sinkt. In der privaten bleibt er, wo er ist. Wer mit einem hohen Gehalt einsteigt und später in Teilzeit geht, trägt denselben Beitrag bei kleinerem Einkommen. Das ist einer der Punkte, die wir auf der Seite zu den Nachteilen der PKV ausführlich behandeln.
Die sechs Faktoren, aus denen Ihr Beitrag entsteht
Jeder dieser Faktoren wirkt unabhängig von den anderen. Manche können Sie beeinflussen, andere nicht.
1. Das Eintrittsalter
Der Faktor mit der größten Hebelwirkung, und der einzige, der sich mit jedem Jahr Wartezeit unwiderruflich verschlechtert. Der Beitrag wird so kalkuliert, dass er über die gesamte Vertragslaufzeit trägt. Wer mit 30 einsteigt, hat 35 Jahre Zeit, Rückstellungen für das Alter aufzubauen; wer mit 50 einsteigt, hat 15. Derselbe Tarif kostet deshalb im höheren Eintrittsalter deutlich mehr, und zwar dauerhaft — das Eintrittsalter bleibt für die gesamte Vertragsdauer die Kalkulationsgrundlage.
Das ist kein Argument, überstürzt zu wechseln. Es ist ein Argument, die Entscheidung nicht ohne Anlass jahrelang aufzuschieben, wenn sie ohnehin ansteht.
2. Der Gesundheitszustand
Vor Vertragsschluss steht die Gesundheitsprüfung. Ergibt sie ein erhöhtes Risiko, hat der Versicherer drei Möglichkeiten: Annahme zum normalen Beitrag, Annahme mit Risikozuschlag, oder Annahme mit Leistungsausschluss für einen bestimmten Bereich. Ablehnung ist die vierte, seltenere Variante.
Risikozuschläge sind kein Randphänomen. Sie bewegen sich häufig im Bereich von 10 bis 30 % des Beitrags und gelten in der Regel dauerhaft. Genau deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag sinnvoll: Sie klärt die Annahmebedingungen mehrerer Versicherer, ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Akte landet.
§ 19 VVG — vorvertragliche Anzeigepflicht
3. Das gewählte Leistungsniveau
Der Faktor, den Sie am unmittelbarsten steuern. Zwischen einem Einstiegstarif und einem Spitzentarif desselben Versicherers liegen erhebliche Beitragsunterschiede — und ebenso erhebliche Leistungsunterschiede. Die entscheidenden Stellschrauben sind der Erstattungssatz bei Zahnersatz, die Höhe der erstatteten Gebührensätze bei Ärzten, die Wahlleistungen im Krankenhaus und der Umfang bei Heil- und Hilfsmitteln.
Welche dieser Punkte im Einzelnen zählen und woran man einen schwachen Tarif erkennt, steht auf der Seite zu den Leistungen der PKV.
4. Die Selbstbeteiligung
Sie vereinbaren, Rechnungen bis zu einem jährlichen Betrag selbst zu tragen. Im Gegenzug sinkt der Beitrag. Die Ersparnis ist real, aber sie ist nicht proportional: Eine Verdopplung der Selbstbeteiligung halbiert den Beitrag nicht annähernd.
Der Rechenfehler, der hier am häufigsten passiert, ist die Betrachtung eines guten Jahres. Sinnvoll ist die umgekehrte Frage: Können Sie die volle Selbstbeteiligung in einem schlechten Jahr aus Rücklagen tragen, ohne dass es weh tut? Wenn nein, ist der Beitragsvorteil zu teuer erkauft.
5. Ein möglicher Beihilfeanspruch
Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die je nach Status und Bundesland typischerweise 50 bis 80 % der Kosten abdeckt. Privat zu versichern ist nur der verbleibende Anteil. Ein solcher Restkostentarif kostet entsprechend einen Bruchteil einer Vollversicherung.
Das ist der Grund, warum Beiträge von Beamten und Angestellten sich nicht vergleichen lassen. Details dazu auf der Seite PKV für Beamte.
6. Die Zahl der versicherten Personen
In der privaten Krankenversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Ein nicht erwerbstätiger Ehepartner und jedes Kind erhöhen den Haushaltsbeitrag. Kindertarife sind deutlich günstiger als Erwachsenentarife, aber sie sind nicht kostenlos — und in der gesetzlichen Krankenversicherung wären dieselben Personen nach § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert.
Für Alleinverdienerhaushalte mit mehreren Kindern kehrt dieser eine Faktor den Gesamtvergleich häufig um, unabhängig davon, wie gut der einzelne Vertrag ist. Die Rechnung dazu steht auf der Seite PKV und Familie.
Der Teil des Beitrags, der nicht für heute bezahlt wird
Ein privater Krankenversicherungsbeitrag deckt nicht nur die Kosten des laufenden Jahres. Ein Anteil fließt in die Alterungsrückstellung — einen Kapitalstock, der später den altersbedingten Anstieg der Behandlungskosten dämpfen soll. Junge Versicherte zahlen dadurch mehr, als ihr aktuelles Risiko erfordern würde, und finanzieren ihr eigenes späteres Risiko vor.
Wer die PKV mit der GKV vergleicht und dabei nur die Monatsbeträge nebeneinanderlegt, vergleicht deshalb Ungleiches: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nichts angespart, der Beitrag deckt ausschließlich das laufende Jahr im Umlageverfahren.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber einen Zuschlag vor. Nach § 149 VAG erheben Versicherer in der Krankenvollversicherung einen Prämienzuschlag von 10 %, und zwar bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Verwendet wird er ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsentlastung. Er ist also kein Aufschlag im Sinne einer Gebühr, sondern eine erzwungene Zusatzrücklage — sie erhöht Ihren Beitrag heute und senkt ihn später.
§ 149 VAG — gesetzlicher Zuschlag zur Alterungsrückstellung
Wichtig beim Wechsel des Versicherers: Alterungsrückstellungen sind nur begrenzt übertragbar. Wer nach Jahren zu einem anderen Anbieter wechselt, verliert in der Regel einen erheblichen Teil des Angesparten. Deshalb ist der Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG fast immer die bessere Option — mehr dazu auf der Seite Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was der Arbeitgeber übernimmt
Angestellte tragen ihren PKV-Beitrag nicht allein. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, der zwei Bedingungen gleichzeitig unterliegt: Er beträgt höchstens die Hälfte des zuschussfähigen Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zu tragen hätte.
Für 2026 ergibt das einen Höchstzuschuss von 508,59 € im Monat. Rechnerisch ist das die Hälfte von 17,5 % — also allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag — auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €.
Die praktische Folge: Bis zu einem zuschussfähigen Beitrag von gut 1.017 € im Monat übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Darüber greift der Deckel, und jeder weitere Euro geht vollständig zu Ihren Lasten.
Der Deckel gilt für den Haushalt, nicht pro Person. Zuschussfähig sind auch die Beiträge für Angehörige, die gesetzlich beitragsfrei familienversichert wären. Der Höchstbetrag steigt dadurch aber nicht. Ist er durch den eigenen Beitrag bereits ausgeschöpft, bleibt für Ehepartner und Kinder rechnerisch nichts übrig.
Selbstständige erhalten keinen Zuschuss und tragen den Beitrag vollständig allein. Rentnerinnen und Rentner erhalten nach § 106 SGB VI einen Zuschuss der Rentenversicherung in Höhe von 8,75 % des Rentenzahlbetrags, höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen. Die vollständige Rechnung steht auf der Seite Arbeitgeberzuschuss.
Warum der Beitrag später nicht bleibt, wie er ist
Was der Beitrag konkret im Ruhestand kostet und wie der Zuschuss der Rentenversicherung wirkt, steht auf der Seite PKV im Ruhestand.
Der PKV-Beitrag ist beim Eintritt kalkuliert, aber nicht garantiert. Er wird angepasst, wenn die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft von den kalkulierten abweichen — vor allem durch steigende Behandlungskosten und steigende Lebenserwartung. Anders als in der gesetzlichen Versicherung geschieht das nicht in kleinen jährlichen Schritten, sondern schubweise: Ein Versicherer darf erst anpassen, wenn ein gesetzlich definierter Schwellenwert überschritten ist. Deshalb wirken die Erhöhungen groß, wenn sie kommen.
Das ist die Größe, die eine heutige Beitragsrechnung am stärksten relativiert. Wer die PKV allein danach beurteilt, was sie im ersten Jahr kostet, blendet die für die Entscheidung wichtigere Frage aus. Ausführlich behandeln wir sie auf der Seite PKV-Beiträge im Alter.
Was den Beitrag dauerhaft senkt — und was nicht
Die ausführliche Darstellung mit Reihenfolge und Fallstricken steht auf der Seite PKV-Beitrag senken.
Wirksam
- Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ein Rechtsanspruch, kein Entgegenkommen: Sie können innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und nehmen Ihre Alterungsrückstellungen vollständig mit.
- Selbstbeteiligung anpassen, wenn die finanzielle Lage sie trägt.
- Leistungsbausteine prüfen, die Sie nicht nutzen — etwa eine Auslandsdeckung, die Sie über eine andere Police bereits haben.
- Beitragsentlastungstarife, die heute Geld binden, um den Beitrag ab einem festgelegten Alter zu senken.
Der Wechsel des Versicherers
Er wirkt auf den ersten Blick attraktiv, kostet aber in der Regel einen großen Teil der aufgebauten Alterungsrückstellungen und beginnt mit einer neuen Gesundheitsprüfung zum dann höheren Eintrittsalter. In den meisten Fällen ist er teurer als er aussieht.
Standard- und Basistarif
Der Basistarif nach § 193 Abs. 5 VVG unterliegt einem Kontrahierungszwang und ist im Beitrag begrenzt. Er ist ein Auffangnetz für Notlagen, kein Sparmodell — die Leistungen entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Versicherung.
Woran Sie ein Angebot messen sollten
Sechs Fragen zu jedem konkreten Beitrag
- Enthält der genannte Beitrag bereits einen Risikozuschlag, oder steht die Gesundheitsprüfung noch aus?
- Ist die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingerechnet? Sie kommt zwingend hinzu und fehlt in vielen Angeboten.
- Welche Selbstbeteiligung liegt dem Beitrag zugrunde — und trage ich sie auch in einem schlechten Jahr?
- Bis zu welchem Gebührensatz erstattet der Tarif ärztliche Leistungen? Das ist der Punkt, an dem billige Tarife im Leistungsfall auffallen.
- Wie hat sich der Beitrag dieses Tarifs in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Vergangenheit sagt nichts über die Zukunft, aber viel über die Kalkulationspraxis des Versicherers.
- Was kostet der Haushalt insgesamt, nicht nur ich — inklusive Partner und Kindern, und nach Abzug des gedeckelten Arbeitgeberzuschusses?
Zur letzten Frage noch ein Hinweis, der selten irgendwo steht: Nach § 192 Abs. 8 VVG haben Sie Anspruch auf eine verbindliche Auskunft Ihres Versicherers, ob eine geplante Behandlung erstattet wird, sobald die voraussichtlichen Kosten 2.000 € übersteigen. Das nimmt der Kostenerstattung im Alltag einen Teil ihrer Unsicherheit.
Einordnung
Die Frage „Was kostet die PKV?" lässt sich nicht beantworten. Die Frage „Woran erkenne ich, ob mein Angebot gut ist?" schon.
Ein Beitrag ist dann angemessen, wenn er zu Ihrem Eintrittsalter, Ihrer Gesundheitsprüfung und dem gewählten Leistungsniveau passt — und wenn Sie ihn auch dann noch tragen können, wenn er in fünfzehn Jahren deutlich höher liegt und Ihr Einkommen nicht im gleichen Maß gestiegen ist.
Wer nur auf die erste Zahl schaut, entscheidet über die falsche Größe. Der teuerste Fehler in der PKV ist nicht ein zu hoher Beitrag am Anfang, sondern ein Vertrag, der später nicht mehr zur Lebenssituation passt.
Häufige Fragen zu den Kosten der PKV
Was kostet die private Krankenversicherung im Monat?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil der Beitrag individuell kalkuliert wird. Er hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsniveau, Selbstbeteiligung, einem etwaigen Beihilfeanspruch und der Zahl der versicherten Personen ab.
Zwei Personen gleichen Alters können denselben Tarif beim selben Versicherer zu deutlich unterschiedlichen Beiträgen erhalten, wenn bei einer ein Risikozuschlag erhoben wird. Verbindlich ist der Beitrag erst mit dem Annahmeentscheid.
Hängt der PKV-Beitrag vom Einkommen ab?
Nein. Das Einkommen entscheidet nur darüber, ob Angestellte überhaupt wechseln dürfen — dafür muss das regelmäßige Bruttojahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, 2026 sind das 77.400 €. Auf die Höhe des Beitrags hat das Einkommen keinen Einfluss.
Das wirkt in beide Richtungen: Der Beitrag steigt nicht mit einer Gehaltserhöhung, sinkt aber auch nicht, wenn das Einkommen zurückgeht.
Warum ist die PKV für junge Menschen günstiger?
Weil das Eintrittsalter die Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragslaufzeit bildet. Wer früh einsteigt, hat mehr Jahre, um Alterungsrückstellungen aufzubauen, und der auf jedes Jahr entfallende Anteil ist entsprechend kleiner.
Der niedrige Einstiegsbeitrag ist allerdings ein schlechter Entscheidungsgrund für sich genommen. Er sagt nichts darüber aus, wie sich der Vertrag über Jahrzehnte entwickelt.
Was ist ein Risikozuschlag und wie hoch fällt er aus?
Ein Aufschlag auf den Beitrag, den der Versicherer erhebt, wenn die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko ergibt. Größenordnungen von 10 bis 30 % sind üblich; er gilt in der Regel dauerhaft.
Die Alternative, die Versicherer alternativ oder zusätzlich anbieten, ist ein Leistungsausschluss für den betroffenen Bereich. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt beides, bevor ein Antrag gestellt wird.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Höchstens die Hälfte des zuschussfähigen Beitrags und höchstens der Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zu tragen hätte. 2026 sind das maximal 508,59 € im Monat.
Der Deckel gilt für den gesamten Haushalt. Ist er durch den eigenen Beitrag ausgeschöpft, erhöht sich der Zuschuss durch mitversicherte Angehörige nicht.
Kostet die PKV mit Kindern mehr als die gesetzliche Versicherung?
In der Regel ja. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen nach § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert. In der privaten braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
Kindertarife sind zwar deutlich günstiger als Erwachsenentarife, aber in der Summe kehrt dieser Punkt den Vergleich für Alleinverdienerhaushalte mit mehreren Kindern häufig um.
Kann ich meinen PKV-Beitrag später senken?
Ja. Der wirksamste Weg ist der Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG. Er ist ein Rechtsanspruch, und die aufgebauten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dagegen meist teurer als er wirkt: Ein erheblicher Teil der Rückstellungen geht verloren, und es beginnt eine neue Gesundheitsprüfung zum höheren Eintrittsalter.
Ist die Pflegeversicherung im PKV-Beitrag enthalten?
Nicht automatisch. Die private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt zum Krankenversicherungsbeitrag hinzu. In Angeboten wird sie manchmal getrennt ausgewiesen und manchmal gar nicht genannt.
Prüfen Sie deshalb bei jedem genannten Beitrag, ob er enthalten ist. Ein Vergleich zweier Angebote, von denen eines die Pflegeversicherung einschließt und das andere nicht, führt zwangsläufig zum falschen Ergebnis.
Sie haben ein Angebot und wollen wissen, ob es gut ist?
Wenn Ihnen ein konkreter Beitrag vorliegt, ordnen wir ihn ein: ob er zu Ihrem Eintrittsalter und Leistungsniveau passt, ob ein Risikozuschlag enthalten ist, ob die Pflegeversicherung eingerechnet wurde und was nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses tatsächlich bei Ihnen bleibt. Ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Was Sie von diesem Gespräch erwarten können
Wir rechnen Ihren Haushalt durch, nicht nur Ihren eigenen Vertrag, und wir sagen Ihnen auch, wenn ein Wechsel sich in Ihrer Situation nicht rechnet. Das kommt vor und ist ein legitimes Ergebnis.
Vielen Dank
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages bei Ihnen, um einen Termin abzustimmen.
In der Zwischenzeit können Sie im Wechsel-Check nachsehen, ob ein Wechsel in Ihrer Situation rechtlich überhaupt in Betracht kommt.
Lieber erst einmal ohne Kontaktdaten? Der Wechsel-Check ordnet in drei Fragen ein, ob Sie überhaupt wechselberechtigt wären. Das Ergebnis sehen Sie sofort und vollständig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V: Versicherungsfreiheit von Beschäftigten oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- § 10 SGB V: beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 106 SGB VI: Beitragszuschuss der Rentenversicherung für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 8,75 % des Rentenzahlbetrags, begrenzt auf die Hälfte der Aufwendungen
- § 257 SGB V: Beitragszuschuss des Arbeitgebers für privat krankenversicherte Beschäftigte, begrenzt auf die Hälfte des Beitrags und auf den Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher Versicherung
- § 19 VVG: vorvertragliche Anzeigepflicht und Rechtsfolgen unvollständiger Angaben
- § 192 Abs. 8 VVG: Anspruch auf verbindliche Auskunft über die Erstattungsfähigkeit ab voraussichtlichen Behandlungskosten von 2.000 €
- § 193 Abs. 5 VVG: Basistarif und Kontrahierungszwang
- § 204 VVG: Tarifwechselrecht innerhalb desselben Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen
- § 149 VAG: Prämienzuschlag von 10 % zur Alterungsrückstellung, Erhebung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Verwendung zur Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr
- § 34d Abs. 1 GewO: Erlaubnis als Versicherungsmakler
- Gesetzestexte im Wortlaut: § 149 VAG, § 204 VVG und § 257 SGB V (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de).
- Kalkulationsgrundsätze, Alterungsrückstellung und Beitragsanpassung: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
- Rechengrößen 2026: Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €, Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 69.750 € im Jahr beziehungsweise 5.812,50 € im Monat, allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Daraus ergibt sich der Höchstzuschuss des Arbeitgebers von 508,59 € im Monat.
- Der Wert der Versicherungspflichtgrenze für 2027 von rund 84.500 € ist eine Prognose; maßgeblich ist die Rechtsverordnung, die im Herbst 2026 erwartet wird.
Redaktioneller Stand dieser Seite: 29.08.2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und stellt weder Rechts- noch Steuerberatung dar. Welcher Beitrag sich in Ihrem Fall ergibt, lässt sich erst nach der Gesundheitsprüfung verbindlich sagen.
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- D-DINE-6SMPN-85
- Erlaubnis
- § 34d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Koblenz
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