Wechsel-Check 2027

PKV Wechsel-Check: Sind Sie wechselberechtigt?

Der PKV Wechsel-Check ordnet in drei Fragen ein, ob Sie nach der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01.2027 noch in die private Krankenversicherung wechseln können und bis wann Sie dafür handeln müssten. Das Ergebnis sehen Sie sofort und vollständig.

3 Fragen Ergebnis ohne Kontaktdaten Keine Gesundheitsfragen Keine Beitragsberechnung
Schritt 1 von 3

Wie sind Sie aktuell beschäftigt?

Davon hängt ab, ob die Versicherungspflichtgrenze für Sie überhaupt gilt.

Wechsel-Check 2027: der Hintergrund zur Versicherungs­pflicht­grenze

Der Bundestag hat am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Versicherungspflichtgrenze, juristisch die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, steigt dadurch zum 01.01.2027 außerplanmäßig um 3.600 € zusätzlich zur regulären Fortschreibung.

  • 2026: 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat)
  • 2027 (Prognose): rund 84.500 € im Jahr (rund 7.042 € im Monat)
  • Der Haken: Nach § 6 Abs. 4 SGB V wird nur versicherungsfrei, wer beide Grenzen übersteigt. Das Band dazwischen fällt durchs Raster.
  • Bestandsschutz: Wer am 31.12.2026 bereits privat versichert ist, behält die niedrigere Grenze dauerhaft.

Ausführliche Erklärung der Versicherungspflichtgrenze 2027: mit Diagramm der Sperrzone, der Logikkette in vier Schritten und den häufigsten Fragen.


Rechtsgrundlagen

  • 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V: Versicherungsfreiheit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V: Versicherungsfreiheit von Beamtinnen und Beamten
  • 6 Abs. 4 SGB V: Versicherungsfreiheit erst bei Überschreiten auch der Grenze des Folgejahres
  • 6 Abs. 3a SGB V: Ausschluss der GKV-Rückkehr ab dem 55. Lebensjahr
  • 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V: Versicherungspflicht aus Beschäftigung
  • 175 Abs. 4 SGB V: Kündigung der Mitgliedschaft, Nachweis der Anschlussversicherung

Grundlage: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10.07.2026. Stand dieser Seite: 29.08.2026. Alle Werte für 2027 sind Prognosen; maßgeblich ist die Rechtsverordnung, die im Herbst 2026 erwartet wird. Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung.


Wer diesen Check anbietet

Die Phoenix Maklerverbund GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und handelt unabhängig im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden. Die Beratung ist für Sie kostenlos; die Vergütung erfolgt im Erfolgsfall über eine Courtage des Versicherers, die in der Prämie enthalten ist. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht keine Rechnung.

Vermittlerregisternummer
D-DINE-6SMPN-85
Erlaubnis
§ 34d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Koblenz
Registerabfrage
vermittlerregister.info